Neues beim Pflegegeld

Wichtige Information für Bezieherinnen und Bezieher eines Pflegegeldes und pflegende Angehörige!

 

Die gute Nachricht gleich vorweg: Am 1.1.2016 wird das Pflegegeld in allen sieben Stufen um 2 Prozent erhöht. Die schwierigere Nachricht dazu: Am 1.1.2015 – also schon zum kommenden Jahresbeginn – werden die Zugangsbestimmungen für die Pflegestufen 1 und 2 geändert.

Für Stufe 1 wird man künftig 65 Stunden Pflegebedarf nachweisen müssen (5 mehr als jetzt), für Stufe 2 sind künftig 95 Stunden (10 mehr als jetzt) nachzuweisen. Als Hintergrund-Information dürfen wir hinzufügen: Jene Menschen, die zuletzt in Stufe 1 oder 2 eigestuft wurden, erreichten in den allermeisten Fällen deutlich mehr als das geforderte Mindestmaß der Pflege-Stunden (z.B. wurden häufig 64 statt der erforderlichen 60 Stunden für Stufe 1 nachgewiesen.)

Dazu muss man zudem zwei Dinge wissen:

  1. NIEMAND, der heute schon Pflegegeld bezieht, verliert aufgrund dieser Änderungen sein Pflegegeld oder wird zurückgestuft.
  2. ALLE Pflegegeldanträge (auch Erhöhungsanträge von Stufe 1 auf Stufe 2), die bis spätestens 31.12.2014 eingebracht werden, werden nach der HEUTIGEN Rechtslage eingestuft.

Daher heute unser konkreter Tipp:

Sollte Ihnen bekannt sein, dass jemand aus Ihrem Bekanntenkreis Bedarf an Pflegestufe 1 oder 2 hätte – so empfehlen wir, den Antrag bitte so rasch als möglich zu stellen.

Jedenfalls noch VOR dem Jahresende 2014!