Das Statut sowie die Geschäftsordnung der Steirischen Volkspartei in aktueller Fassung.
Die Arbeiterkammer unterstützt auch heuer wieder Arbeitnehmer/innen und deren Kinder mit geringerem Familieneinkommen durch die AK Schul- und Studienbeihilfe.
Für Schüler/Studenten ab der 9. Schulstufe können AK-Mitglieder eine Beihilfe beantragen.
Achtung: Einreichfrist ist der 31. März 2015
Nähere Informationen siehe Infoblatt: