AK Schul- und Studienbeihilfe

Die Arbeiterkammer unterstützt auch heuer wieder Arbeitnehmer/innen und deren Kinder mit geringerem Familieneinkommen durch die AK Schul- und Studienbeihilfe.

Für Schüler/Studenten ab der 9. Schulstufe können AK-Mitglieder eine Beihilfe beantragen.

Achtung: Einreichfrist ist der 31. März 2015

Nähere Informationen siehe Infoblatt:

AK Schülerbeihilfe 2014-2015